Einem Bankkunden der N26 Bank AG wurde mit Verweis auf das Geldwäschegesetz das Konto gesperrt. Der Bankkunde hatte bereits außergerichtlich alle erdenklichen Bemühungen unternommen, die von der N26 Bank geforderten Herkunftsnachweise zu erbringen. Gleichwohl hielt die N26 Bank nicht nur an der Kontosperre fest, sondern kündigte auch noch unter Verweis auf die AGB die gesamte Geschäftsbeziehung zum Kunden.
Dank unserer rechtlichen Unterstützung konnte nicht nur das unrechtmäßig einbehaltene Vermögen des Kunden zurückerlangt werden. Die N26 Bank wurde außerdem dazu verpflichtet, die gesamten Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
