Beispiel: Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Bank

Für unseren Mandanten konnten wir eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank AG erwirken, die die Bank zur Freigabe des Geldes zwang. Dadurch konnte binnen kürzester Zeit erreicht werden, dass die Bank den hohen sechsstelligen Betrag auf dem Konto wieder freigab.

Das Gericht drohte überdies an, dass der Deutsche Bank AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also eine erneute Sperre, Nichtausführung einer Überweisung, Verweigerung einer Bargeldabhebung, etc. – ein Ordnungsgeld iHv EUR 250.000 auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen einen Geschäftsleiter vollstreckt wird. Auch die Kosten des Verfahrens wurden der Bank auferlegt.

Erster Schritt

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