Ihre Bank hat Ihr Konto gesperrt?
Es ist eine Horrorvorstellung, die jedes Unternehmen und jede Person treffen kann: Sie möchten eine dringende Überweisung ausführen, Bargeld am Automaten abheben oder kurz Ihre Finanzen im Online-Banking überprüfen — und plötzlich stellt sich heraus, dass Ihr Bankkonto mit Verweis auf das Geldwäschegesetz gesperrt wurde.
Ein gesperrtes Bankkonto mit Verweis auf das Geldwäschegesetz ist ein Ernstfall, welcher eine Bedrohung für die Liquidität und Geschäftsfähigkeit von Unternehmen und Einzelpersonen darstellt. In solch einer kritischen Ausnahmesituation ist daher schnelles und präzises Handeln erforderlich, um weitreichende negative finanzielle sowie rechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und habe zahlreichen betroffenen Mandanten erfolgreich bei der Freischaltung ihrer Konten zu ihrem Recht verholfen.
Profitieren Sie von meiner Expertise und vermeiden Sie mit meiner Unterstützung unnötige Verzögerungen und rechtliche Risiken. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ein Anruf genügt.
Partner
Benjamin Hasan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kurzfristige Termine
- Langjährige Erfahrung
- Hohe Durchsetzungskraft
- Top Mandantenbewertungen
- Unkomplizierte Ersteinschätzung
- Bundesweite Vertretung
- Per Telefon, E-Mail, Videokonferenz, WhatsApp und vor Ort für Sie da
Wir sind auf Kontosperrungen spezalisiert
Gründe für eine Kontosperrung
Eine Kontosperrung durch die Bank macht ein Unternehmen oder eine Privatperson praktisch geschäftsunfähig. Banken haben das Recht, selbst zu bestimmen, welche Transaktionen und Anhaltspunkte als „verdächtig“ gelten. Nach einer Sperre erhalten die Kunden in der Regel keine weiteren Informationen, da dies gemäß § 47 des Geldwäschegesetzes (GwG) verboten ist. Unsere Mandanten berichten regelmäßig von Sperren in folgenden Beispielfällen:
- Bargeldeinzahlungen
- Bargeldabhebungen
- Zahlungseingänge aus dem Ausland
- Umbuchungen von Krypto-Wallets
- Arrestbeschluss der Staatsanwaltschaft
- Pfändungen
- Erhalt von für einen Dritten bestimmtes Fremdgeld
Aktuelle Urteile und Nachrichten
Millionenklage gewonnen: Targobank muss Vermögen auszahlen
In einem aufsehenerregenden Fall widerstand eine Kundin der Targobank einer ungerechtfertigten Kontosperre. Nachdem sie eine SEPA-Überweisung erhalten hatte, wurde ihr Konto ohne triftigen Grund von der Bank gesperrt, als sie versuchte, das Geld abzuheben. Trotz ihrer Bemühungen, den Sachverhalt aufzuklären und die Herkunft des Geldes zu belegen, beharrte die Targobank auf der Kontosperre und kündigte sogar die gesamte Geschäftsbeziehung.
Mit der rechtlichen Unterstützung von Rechtsanwalt Benjamin Hasan gelang es schließlich, das unrechtmäßig einbehaltene Vermögen zurückzuerlangen. Das Landgericht Wiesbaden entschied, dass die Targobank nicht nur das gesamte Vermögen freigeben, sondern auch alle Prozesskosten tragen musste.
Vermögensfreigabe und Urteil zur N26 Bank AG
Einem Bankkunden der N26 Bank AG wurde mit Verweis auf das Geldwäschegesetz das Konto gesperrt. Der Bankkunde hatte bereits außergerichtlich alle erdenklichen Bemühungen unternommen, die von der N26 Bank geforderten Herkunftsnachweise zu erbringen. Gleichwohl hielt die N26 Bank nicht nur an der Kontosperre fest, sondern kündigte auch noch unter Verweis auf die AGB die gesamte Geschäftsbeziehung zum Kunden.
Dank unserer rechtlichen Unterstützung konnte nicht nur das unrechtmäßig einbehaltene Vermögen des Kunden zurückerlangt werden. Die N26 Bank wurde außerdem dazu verpflichtet, die gesamten Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Bank
Für unseren Mandanten konnten wir eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bank AG erwirken, die die Bank zur Freigabe des Geldes zwang. Dadurch konnte binnen kürzester Zeit erreicht werden, dass die Bank den hohen sechsstelligen Betrag auf dem Konto wieder freigab.
Das Gericht drohte überdies an, dass der Deutsche Bank AG für jeden Fall der Zuwiderhandlung – also eine erneute Sperre, Nichtausführung einer Überweisung, Verweigerung einer Bargeldabhebung, etc. – ein Ordnungsgeld iHv EUR 250.000 auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Ordnungshaft bis zu 6 Monaten gegen einen Geschäftsleiter vollstreckt wird. Auch die Kosten des Verfahrens wurden der Bank auferlegt.
LG Frankfurt verurteilt ApoBank zur Herausgabe des am Automaten eingezahlten Bargeldes
Im hiesigen Fall musste die Mandantin feststellen, dass der Automat den Einzahlungsvorgang nicht mit der Herausgabe einer Quittung beendete, sondern sich einfach ausschaltete. Eine Gutschrift konnte sie auch nicht feststellen, als sie den Kontoauszug im Nachgang analysierte. Besonders misslich war, dass die Tierärztin das Geld vom Automaten auch zählen lassen wollte – so wie sie es früher von einem Bankmitarbeiter gewohnt war – und sie nur eine grobe Vorstellung vom eingezahlten Betrag hatte, welcher sich anhand des Kassenbuches in etwa rekonstruieren ließ. Durch das Ausschalten des Automaten konnte die genaue Höhe des Betrages nun nicht mehr ohne Mithilfe der Bank ermittelt werden. Auf Kooperation ihrer Hausbank hoffte sie allerdings vergebens.
Ein Verdacht mit fatalen Konsequenzen
Glaubt der Bankangestellte, einen Verdacht auf Geldwäsche zu erkennen, wird eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (auch genannt: Financial Intelligence Unit) abgegeben. Gemäß § 43 Abs. 1 GwG hat der Verpflichtete den verdächtigen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Unverzüglich bedeutet dabei ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern (BGH NStZ 1982, 291 (292)). Eine solche Meldung erfolgt auf elektronischem Weg. Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Banken das Meldeportal „goAML Web“ zur Verfügung.
n-tv berichtet über unsere Arbeit
Alarmierender Trend bei deutschen Banken: Ein aktueller Bericht von n.tv zeigt, dass sich die Anzahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen seit 2020 mehr als verdoppelt hat. Doch für viele Kunden wird die erhöhte Vorsicht der Banken zum Problem: Denn trotz der Regelung, Konten innerhalb von drei Tagen nach einem unbegründeten Verdacht zu entsperren, erleben Kunden oft eine andere Realität. Erfahren Sie im Video mehr über die Folgen dieser übereifrigen Geldwäsche-Prävention und wie sie Bankkunden beeinträchtigt.
Handelsblatt berichtet über gewonnene Millionenklage
Viele Medien sind auf die von Rechtsanwalt Benjamin Hasan erwirkten Urteile aufmerksam geworden und verfolgen die Entwicklung mit. Das Handelsblatt berichtet jüngst über ein von Rechtsanwalt Hasan erwirkten Urteils und ist erstaunt über das Gebaren der im Prozess unterlegenen Bank, die nun das Oberlandesgericht anruft, um die Angelegenheit zu klären. Ob die Bank nur auf Zeit spielt oder einen Verfahrenslauf bis zum Bundesgerichtshof vollzieht, ist fraglich. Benjamin Hasan äußert sich im Handelsblatt kritisch, dass es eine konkrete Regelung durch den BGH geben wird. Vielmehr bedürfe es einer Gesetzesänderung.
Zeit online berichtet über häufig betroffene Bankkunden
Nicht nur Unternehmenskunden, die Mitarbeiter bezahlen, Bankkredite bedienen und Lieferanten vergüten müssen, sind betroffen, auch Privatpersonen, die aus familiären Gründen auf Auslandszahlungsverkehr angewiesen sind, sind von ungerechtfertigten Maßnahmen der Bank betroffen. Für all die genannten Gruppen sind eine Kontosperre ein fatales Ereignis mit weitreichenden Folgen. In diesem Artikel Zeit online nimmt Rechtsanwalt Benjamin Hasan ausführlich Stellung zu Fällen aus der Praxis und wie für seine Mandanten schnellstmöglich der Zugriff auf das Konto wiederhergestellt werden konnte.
Rechtliche Möglichkeiten bei Geldwäscheverdacht
Wird das Konto nach einer unberechtigten Verdachtsmeldung durch die Bank gesperrt, sollte unverzüglich und angemessen reagiert werden – am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Kontosperrung auf unbestimmte Zeit
Eine Bank darf eine als verdächtig gemeldete Transaktion nur unter bestimmten Bedingungen durchführen. Dies ist entweder möglich, wenn die Zustimmung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (auch genannt: Financial Intelligence Unit) oder der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegt, oder wenn der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung verstrichen ist, ohne dass eine Untersagung der Transaktion erfolgte.
Leider lässt sich in der Praxis häufig beobachten, dass Banken diese Regelung ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts ignorieren, sobald ein Konto erst einmal gesperrt wurde.
Zögern Sie daher nicht, uns unverbindlich mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell und effektiv!
Negative Begleiterscheinungen der Kontosperre
Handeln Sie jetzt, wehren Sie sich und vermeiden Sie negative Nebenwirkungen einer Kontosperre! Selbst wenn der Hintergrund von „verdächtigen“ Zahlungen in vielen Fällen rasch geklärt werden kann, können Verdachtsmeldungen gravierende Folgen nach sich ziehen, wie zum Beispiel:
- Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen den Kontoinhaber
- Betriebsprüfungen
- Steuerstrafverfahren
Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarkrecht. Kontaktieren Sie uns jetzt, um solche Nebenwirkungen abzuwenden oder richtig darauf zu reagieren.
Auszug von Empfehlungen unserer Mandanten
Profitieren Sie von unserer Expertise: Gerne helfen wir auch Ihnen weiter.
Benjamin Hasan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Besser gleich zum Fachanwalt für Bankrecht!
Benjamin Hasan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit mehr als zehn Jahren Erfahrung bringt er sowohl die Expertise eines prozesserfahrenen Fachanwalts für Bankrecht als auch die eines Chief Compliance Officers einer Bank mit. Bei Ermittlungsverfahren, die einen bank- oder geldwäscherechtlichen Hintergrund haben, sollten Sie sich unbedingt an den Fachmann wenden. Er kann Ihnen bei ungerechtfertigten Maßnahmen seitens Banken, Finanzdienstleistern oder Zahlungsinstituten sowie bei Ermittlungsmaßnahmen, die Ihre Beziehung zur Bank gefährden könnten, effektive rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Erfahrung aus Hunderten Verfahren
Die Anwälte der Anwaltssozietät Kyprianou & Hasan haben bereits hunderten Kunden der Institute
- Commerzbank
- N26
- Comdirect
- Deutsche Bank
- Sparkassen
- Volksbanken
- ING
- PayPal
- Wise
- Qonto
- Bunq
- ... und vielen anderen Banken
dabei geholfen, schnellstmöglich den Zugriff auf das Konto und ihr Vermögen wiederherzustellen.
Was können Sie nun tun, wenn Ihr Konto gesperrt wurde?
Download von Vollmacht und Widerrufsbelehrung
01
Laden Sie sich die Vollmacht und Widerrufsbelehrung herunter
Unterlagen per E-Mail oder Kontaktformular zusenden
02
- Unterschriebene Vollmacht und Widerrufsbelehrung
- Aktuellsten Kontoauszug des betroffenen Kontos
- Etwaige Korrespondenz mit der Bank
Wir kümmern uns um alles Weitere!
03
Wir kümmern uns um alles Weitere und
kontaktieren Sie mit einem kostenlosen Angebot